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    Robert Lankes
    Kategorie:
    Internetrecht
    Veröffentlicht:

    GWE Wirtschaftsinformations GmbH verzichtet erneut vor Gericht und bekommt Teilanerkenntnisurteil

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Robert Lankes

    ich hatte bereits am 14.12.2012 von einem Fall berichtet, in dem die GWE nach Erhebung der negativen Feststellungsklage durch mich ausdrücklich auf alle Forderungen verzichtet hat, anerkannt hat, meinem Mandanten die außergerichtlichen Anwaltskosten erstatten zu müssen und erklärt hat, die Kosten des Rechtsstreits vor dem AG Düsseldorf voll zu übernehmen. Es ist in diesem Fall dann (nach Erklärung der Erledigung in der Hauptsache) ein entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ergangen.



    Heute fand in einem weiteren Verfahren vor dem AG Düsseldorf die mündliche Verhandlung statt. Der Anwalt der GWE ist nicht erschienen, er hatte gestern noch eine inhaltlich wohl identische Erklärung (Verzicht auf alle Forderungen und Übernahme aller Kosten) an das Gericht gefaxt. Auch heute erging also wieder ein Teilanerkenntnisurteil (Tragung der vorgerichtlichen Kosten). Die Kosten des Rechtstreits trägt nach diesem Urteil ebenfalls die GWE.



    Da fragt man sich schon, wie die GWE in anderen Sachen guten Gewissens das Bestehen von Forderungen behaupten kann...



    Vorbehaltlich der Prüfung des Einzelfalles empfehle ich weiterhin die Erhebung negativer Feststelliungsklagen, jedenfalls solange keine Anzeichen dafür vorliegen, dass die GWE etwaige Forderungen und Kosten nicht mehr bezahlen kann oder will.



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