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Internationalesrecht

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei paraphiert

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Das Bundesministerium der Finanzen teilt auf seiner Website mit, dass Deutschland am 06.05.2010 das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Türkei auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert hat. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass eine rückwirkende Anwendung des neuen DBA ab dem 01.01.2011 vereinart worden sei, so dass es nahtlos an das Ende 2010 auslaufende alte DBA anknüpft.

Die Unsicherheit von Investoren in der Türkei dürfte damit beseitigt worden sein.

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Kemal Karaman
Geschrieben von Kemal Karaman Rechtsanwalt · KANZLEI KARAMAN · Stuttgart

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