Rechtstipp im Inkassorecht
Inkassoschreiben: Burgschild GmbH für DigiRights Administration GmbH
Die Burgschild GmbH aus Offenbach am Main verschickte ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt. Grund für das Schreiben sind angebliche Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen.
Inhalt des Schreibens:
Durch das Schreiben fordert die Burgschild GmbH den Adressaten zur Zahlung von angeblich offenen Forderungen auf. Die Burgschild GmbH sei von der DigiRights Administration GmbH mit dem Einzug der noch offenen Forderungen beauftragt worden. Dem Schreiben wären schon mehrere Mahnungen voraus gegangen auf diese hin sei aber nie gezahlt worden.
Forderungen aus dem Schreiben:
Der Adressat des Schreibens wird aufgefordert einen Betrag in Höhe von 910,90 Euro an die Burgschild GmbH zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus der angeblich bestehenden offenen Hauptforderung in Höhe von 600,00 Euro, sowie aus Inkassokosten in Höhe von 62,83 Euro und Zinsen in Höhe von 248,07 Euro zusammen. Für die Zahlung des gesamten Betrags wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Was können Sie tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?
Sollten Sie von einem Inkassoschreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einem Inkassoschreiben betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung des Schreibens.