Rechtstipp im Handels- und Gesellschaftsrecht
Ltd vs. UG als Rechtsform für Existenzgründer
Existenzgründer scheuen zum Beginn Ihrer geschäftlichen Tätigkeit die Gründung einer GmbH wegen des hohen Stammkapitals, dann denken Sie zwangsläufig über die Ltd und die UG haftungsbeschränkt nach.
Dem vor einigen Jahren noch boomenden Markt für Ltd-Gründungen wurde seit der Einführung der UG haftungsbeschränkt in Deutschland faktisch erst einmal der Boden entzogen. Leider hat die Ltd aber auch im Laufe der Jahre zumindest in Deutschland durch zahlreiche Missbrauchsfälle einen schlechten Ruf erhalten. Nicht zuletzt das fehlende Stammkapital schreckt zumeist potentielle Auftraggeber von einer Zusammenarbeit immer noch ab. Es muss sich noch zeigen, ob demgegenüber die UG ein besseres Image aufbauen kann.
Die Vorurteile gegenüber der Ltd existieren zunächst im Wesentlichern nur in Deutschland. Dies liegt in erster Linie darin begründet, dass in Deutschland noch überwiegend die aus juristischer Sicht unsinnige Ansicht herrscht, das Stammkapital könne vorwiegend dem Gläubigerschutz dienen. Dies ist aber nur ein Scheinargument, denn selbst bei der GmbH mit ihrem guten Image kann das Stammkapital ohne größere Probleme ohne weiteres dem Zugriff eines Gläubigers entzogen werden.
Wenn Sie sich nun zwischen Ltd und UG entscheiden müssen oder wollen, sollte meines Erachtens die Wahl davon abhängig gemacht werden, wo Sie in erster Linie Ihre Geschäftsaktivitäten entfalten. Müssen Sie schnell weltweit operieren und zum Beispiel zügig expandieren in mehreren Staaten, dürfte trotz der deutschen Vorurteile (die eben in anderen Staaten nicht so gravierend sind) die Ltd die richtige Wahl sein. Denn bei dieser können Sie problemlos innerhalb weniger Stunden weltweit Niederlassungen gründen und schließen, Gesellschaftsanteile übertragen und Organschaften verändern. Dies kann ohne jeglichen bürokratischen Aufwand per Internet erfolgen, es bedarf insbesondere nicht wie bei einer UG regelmäßig der Hinzuziehung eines Notars. Zudem ist weltweit betrachtet die UG immer noch ein relativ unbekanntes Kind.
Sollten Sie jedoch vorwiegend oder ausschließlich in Deutschland operieren, ist für Sie eher die Gründung einer UG, die wie eine GmbH funktioniert und jederzeit durch Erhöhung des Stammkapitals in eine solche „umgewandelt" werden kann, eine ideale Option. Bei dieser bestehen trotz des ebenfalls fehlenden Stammkapitals hierzulande bislang noch nicht so gravierende Vorurteile wie bei der Ltd, zumal die Durchgriffshaftungsmöglichkeiten auf das Privatvermögen insbesondere im Insolvenzfall etwas geringer sind als bei dieser. Die größere Akzeptanz in Deutschland liegt vielleicht daran, dass die UG eben ein typisch deutsches Konstrukt ist und auf die möglichst zügige Umwandlung in die grundsätzlich auch weltweit mit gutem Image behaftete GmbH ausgelegt ist. Doch erst in Zukunft wird sich zeigen, ob diese Intention tatsächlich fruchten wird, denn Rücklagenpflicht und Umwandlung in eine GmbH hat bis dato noch kaum jemand vollzogen.
Beide Rechtsformen können letztlich auch in Kombination mit einer Kommanditgesellschaft gegründet werden (UG & Co.KG bzw. Ltd & Co.KG). Dies hat einige steuerliche Vorteile. Denn bei einer KG handelt es sich um eine gewerblich tätige Personengesellschaft. Diese hat einen höheren jährlichen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.