Rechtstipp im Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen "Hetz mich nicht"
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke
"Hetz mich nicht"
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Universal Music GmbH, welche Inhaberin der Lizenzen für die Wortmarke "Hetz mich nicht" für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Sie verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe Textilien mit diesem Fun-Spruch bedrucken lassen und vertrieben, ohne hierzu von der Universal Music GmbH oder dem Markeninhaber berechtigt worden zu sein. Hierdurch sei bei ihr eine Rechtsverletzung eingetreten, durch die Ansprüche der Universal Music GmbH begründet worden sind.
Die Rasch Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Rasch Rechtsanwälte gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- eine Rechtsverletzung eingestehen und
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.