Rechtstipp im Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH wegen der Marke „SG Dynamo Dresden“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg
im Auftrag des
SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der Marke
„SG Dynamo Dresden“
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese sei vom SG Dynamo Dresden e. V. bevollmächtigt die Markenrechte gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen online Produkte zum Verkauf angeboten und diese mit „SG Dynamo Dresden“ bezeichnet zu haben. Zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Kennzeichens sei dieser jedoch nicht berechtigt gewesen.
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.