Rechtstipp im Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrechtliche Abmahnung der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Marke "Borussin"
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München
im Auftrag der
BVB Merchandising GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke
"Borrussin"
Die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte verschicken für diese aktuell Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Schon vor ein paar Wochen hatten sie wegen der Marke "BVB" Abmahnungen ausgesprchen. Wir berichteten: http://www.ra-herrle.de/lohner-fischer-igwecks-collegen-bvb/
In der neuen Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen online auf der Plattform eBay Textilien verkauft zu haben und diese mit "Borussin" bedruckt zu haben. Hierbei handele es sich allerdings um eine eingetragene Wortmarke der BVB Merchandising GmbH, sodass die unberechtigte Nutzung eine Markenrechtsverletzung darstellen würde.
Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.