Rechtstipp im Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen „Pulmostat“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg
im Auftrag der
Zebrapharm GmbH
wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke
„Pulmostat“
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg vertreten die Interessen der Zebrapharm GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "Pulmostat" für die Vermarktung von veterinärmedizinischen Erzeugnissen und Präparaten, Ergänzungsfuttermittel für tiermedizinische Zwecke sowie Futtermittelzusätze und Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung und Behandlungen von Störungen und Krankheiten des Luftröhren-, Bronchial- und Lungenbereichs bei Tieren.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe denen der Zebrapharm GmbH ähnelnde Produkte unter der Bezeichnung "Pulmo Star" zum Verkauf angeboten. Dadurch läge eine Verwechslungsgefahr vor, durch welcher beim Verbraucher der Irrtum entstehen könnte, dass die mit vergleichbaren Zeichen "Pulmo Star" und "Pulmostat" erfassten Waren bzw. Dienstleistungen aus dem selben Unternehmen stammen könnten oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen würden. Dies stellt nach Ansicht der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte fordern deshalb Unterlassung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- eine Rechtsverletzung eingestehen und
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.