Was Mann und Frau bei der Trennung beachten sollten
Was „Mann und Frau“ zum Thema Trennung und Scheidung wissen sollten<br />
<br />
Was muss unmittelbar nach einer Trennung beachtet werden?<br />
<br />
Zunächst sollten Gemeinschaftskonten getrennt, und Vollmachten <br />
widerrufen werden. Gegebenenfalls können auch Bezugsberechtigungen <br />
bei Lebensversicherungen geändert werden, falls dies vertraglich möglich ist.<br />
<br />
Der Unterhaltsverpflichtete muss mit der Unterhaltszahlung in Verzug <br />
gesetzt werden, da Unterhalt grundsätzlich nicht rückwirkend geltend <br />
gemacht werden kann. Die Verzugsetzung kann durch Aufforderungs-<br />
schreiben zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse durch den <br />
Anwalt erfolgen.<br />
<br />
Vor Einreichung der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein <br />
Jahr getrennt leben. Wann das Trennungsjahr beginnt hat auch Aus-<br />
wirkungen auf den Trennungsunterhalt und die Rentenansprüche. Die <br />
Ehepartner haben im frühen Stadium der Trennung noch Einfluss auf <br />
den Begin des Trennungsjahres.<br />
<br />
Der Zeitpunkt der Trennung hat steuerliche Auswirkungen, die sich <br />
wiederum erheblich auf die Höhe der Unterhaltsansprüche auswirken.<br />
Die Entscheidung, die Trennung noch im alten oder erst im neuen Jahr <br />
endgültig herbei zu führen hat insofern erhebliche Konsequenzen.<br />
<br />
Zugewinnausgleichsansprüche können grundsätzlich erst mit Einrei-<br />
chung der Scheidung geltend gemacht werden, da erst dann der <br />
gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet. Es besteht <br />
aber die Möglichkeit, den Anspruch schon frühzeitig zu sichern, um <br />
zu vermeiden, dass Vermögenswerte abhanden kommen.<br />
<br />
Vereinbarungen können sowohl zum Unterhalt, zum Zugewinn als <br />
auch zur Rente geschlossen werden. Aber Achtung: eventuell <br />
besteht Formzwang!<br />
<br />
<br />
Wer trägt die Kosten einer Scheidung-<br />
<br />
Grundsätzlich trägt die Anwaltskosten im Familienrecht jeder Partner <br />
selbst. Steht nicht genügend Geld zur Verfügung gibt es die Möglich-<br />
keit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ist Hilfe bei der Antrag-<br />
stellung nötig unterstütze ich meine Mandanten regelmäßig dabei.<br />
<br />
Bei einem ersten Beratungsgespräch, dessen gesetzliche Kosten maxi-<br />
mal € 190,- netto betragen, kann schon ein Überblick über die indivi-<br />
duelle rechtliche Situation zum Unterhalt, Sorgerecht oder zum Zuge-<br />
winn erarbeitet werden. Dabei kann der Mandant auch feststellen, ob <br />
die Chemie zu dem von ihm ausgewählten Anwalt stimmt.<br />
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<br />
Rechtsanwältin Patricia Neff<br />
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Was muss unmittelbar nach einer Trennung beachtet werden?<br />
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Zunächst sollten Gemeinschaftskonten getrennt, und Vollmachten <br />
widerrufen werden. Gegebenenfalls können auch Bezugsberechtigungen <br />
bei Lebensversicherungen geändert werden, falls dies vertraglich möglich ist.<br />
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Der Unterhaltsverpflichtete muss mit der Unterhaltszahlung in Verzug <br />
gesetzt werden, da Unterhalt grundsätzlich nicht rückwirkend geltend <br />
gemacht werden kann. Die Verzugsetzung kann durch Aufforderungs-<br />
schreiben zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse durch den <br />
Anwalt erfolgen.<br />
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Vor Einreichung der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein <br />
Jahr getrennt leben. Wann das Trennungsjahr beginnt hat auch Aus-<br />
wirkungen auf den Trennungsunterhalt und die Rentenansprüche. Die <br />
Ehepartner haben im frühen Stadium der Trennung noch Einfluss auf <br />
den Begin des Trennungsjahres.<br />
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Der Zeitpunkt der Trennung hat steuerliche Auswirkungen, die sich <br />
wiederum erheblich auf die Höhe der Unterhaltsansprüche auswirken.<br />
Die Entscheidung, die Trennung noch im alten oder erst im neuen Jahr <br />
endgültig herbei zu führen hat insofern erhebliche Konsequenzen.<br />
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Zugewinnausgleichsansprüche können grundsätzlich erst mit Einrei-<br />
chung der Scheidung geltend gemacht werden, da erst dann der <br />
gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet. Es besteht <br />
aber die Möglichkeit, den Anspruch schon frühzeitig zu sichern, um <br />
zu vermeiden, dass Vermögenswerte abhanden kommen.<br />
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Vereinbarungen können sowohl zum Unterhalt, zum Zugewinn als <br />
auch zur Rente geschlossen werden. Aber Achtung: eventuell <br />
besteht Formzwang!<br />
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Wer trägt die Kosten einer Scheidung-<br />
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Grundsätzlich trägt die Anwaltskosten im Familienrecht jeder Partner <br />
selbst. Steht nicht genügend Geld zur Verfügung gibt es die Möglich-<br />
keit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ist Hilfe bei der Antrag-<br />
stellung nötig unterstütze ich meine Mandanten regelmäßig dabei.<br />
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Bei einem ersten Beratungsgespräch, dessen gesetzliche Kosten maxi-<br />
mal € 190,- netto betragen, kann schon ein Überblick über die indivi-<br />
duelle rechtliche Situation zum Unterhalt, Sorgerecht oder zum Zuge-<br />
winn erarbeitet werden. Dabei kann der Mandant auch feststellen, ob <br />
die Chemie zu dem von ihm ausgewählten Anwalt stimmt.<br />
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Rechtsanwältin Patricia Neff<br />
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