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    Patricia Neff
    Kategorie:
    Familienrecht
    Veröffentlicht:

    Was Mann und Frau bei der Trennung beachten sollten

    Veröffentlicht von: Rechtsanwältin Patricia Neff

    Was „Mann und Frau“ zum Thema Trennung und Scheidung wissen sollten



    Was muss unmittelbar nach einer Trennung beachtet werden?



    Zunächst sollten Gemeinschaftskonten getrennt, und Vollmachten

    widerrufen werden. Gegebenenfalls können auch Bezugsberechtigungen

    bei Lebensversicherungen geändert werden, falls dies vertraglich möglich ist.



    Der Unterhaltsverpflichtete muss mit der Unterhaltszahlung in Verzug

    gesetzt werden, da Unterhalt grundsätzlich nicht rückwirkend geltend

    gemacht werden kann. Die Verzugsetzung kann durch Aufforderungs-

    schreiben zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse durch den

    Anwalt erfolgen.



    Vor Einreichung der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein

    Jahr getrennt leben. Wann das Trennungsjahr beginnt hat auch Aus-

    wirkungen auf den Trennungsunterhalt und die Rentenansprüche. Die

    Ehepartner haben im frühen Stadium der Trennung noch Einfluss auf

    den Begin des Trennungsjahres.



    Der Zeitpunkt der Trennung hat steuerliche Auswirkungen, die sich

    wiederum erheblich auf die Höhe der Unterhaltsansprüche auswirken.

    Die Entscheidung, die Trennung noch im alten oder erst im neuen Jahr

    endgültig herbei zu führen hat insofern erhebliche Konsequenzen.



    Zugewinnausgleichsansprüche können grundsätzlich erst mit Einrei-

    chung der Scheidung geltend gemacht werden, da erst dann der

    gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet. Es besteht

    aber die Möglichkeit, den Anspruch schon frühzeitig zu sichern, um

    zu vermeiden, dass Vermögenswerte abhanden kommen.



    Vereinbarungen können sowohl zum Unterhalt, zum Zugewinn als

    auch zur Rente geschlossen werden. Aber Achtung: eventuell

    besteht Formzwang!





    Wer trägt die Kosten einer Scheidung-



    Grundsätzlich trägt die Anwaltskosten im Familienrecht jeder Partner

    selbst. Steht nicht genügend Geld zur Verfügung gibt es die Möglich-

    keit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ist Hilfe bei der Antrag-

    stellung nötig unterstütze ich meine Mandanten regelmäßig dabei.



    Bei einem ersten Beratungsgespräch, dessen gesetzliche Kosten maxi-

    mal € 190,- netto betragen, kann schon ein Überblick über die indivi-

    duelle rechtliche Situation zum Unterhalt, Sorgerecht oder zum Zuge-

    winn erarbeitet werden. Dabei kann der Mandant auch feststellen, ob

    die Chemie zu dem von ihm ausgewählten Anwalt stimmt.





    Rechtsanwältin Patricia Neff









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