Rechtstipp im Familienrecht
Was kostet der Anwalt im Familienrecht?
Anwälte rechnen nach "Streitwert" ab - so viel ist gemeinhin bekannt.
Meiner
Meinung nach eignet sich diese Abrechnungsgrundlage für das
Familienrecht aber nicht. Da, wo das Gesetz mnir die Freiheit gibt,
arbeite ich also anders, nämlich auf Stundenlohnbasis.
Das kann ich aus über zehn Jahren Erfahrung gut begründen:
Ein
Mandantengespräch im Familienrecht dreht sich nie nur um ein
bestimmtes, abgrenzbares Thema, das einen bezifferbaren Wert hat.
Stattdessen
reden wir über alle Folgen der Krise: Vermögen, Schulden, Altersarmut,
Erbrechtliches, Kindeswohl, Entscheidungsbefugnisse von Eltern, Probleme
beim Alleinerziehen, Steuerfragen, Haus/Wohnung und Inventar und vieles
mehr. Nach einem solchen Gespräch den "Streitwert" zu schätzen ist
reine Willkür (im besten Fall: Augenmaß).
Die Sorge, große
Streitwerte in meine Kanzlei zu tragen, würde manchen Mandanten sogar
davon abhalten, offen über Dinge zu sprechen, die im Gesamtzusammenhang
für mich wichtig zu wissen wären. Bei mir hat niemand die Befürchtung,
dass ich Themen verfolge, um meinen "Streitwert" zu erhöhen. Vorurteile
über Rechtsanwälte gibt es ja schon genug.
Mein Fazit:
ich
rede mit Ihnen über alles, was Ihnen wichtig ist. Ich muss nicht
bewerten, wie wichtig Ihnen Ihre Themen sind (in Euro gerechnet). Sie
nutzen meine Zeit, soweit Sie mich brauchen: persönlich, telefonisch,
per email oder mittels meiner Briefe an Dritte. Meine Zeit stelle ich
Ihnen in Rechnung. Sie haben selbst den größten Einfluß darauf, wie viel
Sie von mir brauchen und was es Sie dadurch kosten wird. gut beraten
und vertreten zu sein. Sie erleben nicht am Abschluss des Mandates eine
unangenehme Überraschung, weil sie peu á peu bezahlen, was Sie in
Anspruch genommen haben.
Bei manchen Mandaten ist das weniger als
eine Streitwert-Gebühr, bei anderen mehr - das ist meine
Mischkalkulation. Niemals aber werden Sie erleben, dass mein Engagement
nachlässt, weil Sie wegen kleinen Streitwertes nicht rentabel für mich
sind. Mir sind alle Mandanten gleich "lieb und teuer". Insbesondere
müssen Sie nicht befürchten, dass mir das aussergerichtliche Verhandlen
zu langwierig wird, weil es keine weiteren Gebühren mehr einbringt.
Ein
Wermutstropfen: Wenn es um gerichtliche Geltendmachung geht (also das
Scheidungsverfahren oder isolierte Klagen) verbietet mir das Gesetz eine
Abweichung nach unten von den Streitwert-Gebühren. Vor Gericht sind
alle Anwälte gleich teuer. Da unterscheiden sie sich nur durch ihre
Leistung.Mehr wissen?
http://www.mainz-kwasniok.de/kosten/