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    Martina Mainz-Kwasniok
    Kategorie:
    Familienrecht
    Veröffentlicht:

    Was kostet der Anwalt im Familienrecht?

    Veröffentlicht von: Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok

    Anwälte rechnen nach "Streitwert" ab - so viel ist gemeinhin bekannt.
    Meiner
    Meinung nach eignet sich diese Abrechnungsgrundlage für das
    Familienrecht aber nicht. Da, wo das Gesetz mnir die Freiheit gibt,
    arbeite ich also anders, nämlich auf Stundenlohnbasis.

    Das kann ich aus über zehn Jahren Erfahrung gut begründen:

    Ein
    Mandantengespräch im Familienrecht dreht sich nie nur um ein
    bestimmtes, abgrenzbares Thema, das einen bezifferbaren Wert hat.
    Stattdessen
    reden wir über alle Folgen der Krise: Vermögen, Schulden, Altersarmut,
    Erbrechtliches, Kindeswohl, Entscheidungsbefugnisse von Eltern, Probleme
    beim Alleinerziehen, Steuerfragen, Haus/Wohnung und Inventar und vieles
    mehr. Nach einem solchen Gespräch den "Streitwert" zu schätzen ist
    reine Willkür (im besten Fall: Augenmaß).

    Die Sorge, große
    Streitwerte in meine Kanzlei zu tragen, würde manchen Mandanten sogar
    davon abhalten, offen über Dinge zu sprechen, die im Gesamtzusammenhang
    für mich wichtig zu wissen wären. Bei mir hat niemand die Befürchtung,
    dass ich Themen verfolge, um meinen "Streitwert" zu erhöhen. Vorurteile
    über Rechtsanwälte gibt es ja schon genug.

    Mein Fazit:
    ich
    rede mit Ihnen über alles, was Ihnen wichtig ist. Ich muss nicht
    bewerten, wie wichtig Ihnen Ihre Themen sind (in Euro gerechnet). Sie
    nutzen meine Zeit, soweit Sie mich brauchen: persönlich, telefonisch,
    per email oder mittels meiner Briefe an Dritte. Meine Zeit stelle ich
    Ihnen in Rechnung. Sie haben selbst den größten Einfluß darauf, wie viel
    Sie von mir brauchen und was es Sie dadurch kosten wird. gut beraten
    und vertreten zu sein. Sie erleben nicht am Abschluss des Mandates eine
    unangenehme Überraschung, weil sie peu á peu bezahlen, was Sie in
    Anspruch genommen haben.

    Bei manchen Mandaten ist das weniger als
    eine Streitwert-Gebühr, bei anderen mehr - das ist meine
    Mischkalkulation. Niemals aber werden Sie erleben, dass mein Engagement
    nachlässt, weil Sie wegen kleinen Streitwertes nicht rentabel für mich
    sind. Mir sind alle Mandanten gleich "lieb und teuer". Insbesondere
    müssen Sie nicht befürchten, dass mir das aussergerichtliche Verhandlen
    zu langwierig wird, weil es keine weiteren Gebühren mehr einbringt.

    Ein
    Wermutstropfen: Wenn es um gerichtliche Geltendmachung geht (also das
    Scheidungsverfahren oder isolierte Klagen) verbietet mir das Gesetz eine
    Abweichung nach unten von den Streitwert-Gebühren. Vor Gericht sind
    alle Anwälte gleich teuer. Da unterscheiden sie sich nur durch ihre
    Leistung.Mehr wissen?
    http://www.mainz-kwasniok.de/kosten/




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