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Familienrecht

Unterhalt, Ausgleichsforderung und Zugewinnausgleich

1 Min. Lesezeit 05.02.2011
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Mit Urteil vom 06.10.2010 (Az. XII ZR 10/09) bestätigt der BGH die Rechtsansicht, dass eine zum Zeitpunkt des Endstichtags vorhandene Unterhaltsverpflichtung als Verbindlichkeit im Endvermögen des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist.

Weiter bestätigt der BGH, dass wirtschaftlich wertlose Forderungen bei der Vermögensberechnung nicht zu berücksichtigen sind.

Eine gegen den andern Ehegatten bestehende Forderung ist dann nicht wirtschaftlich wertlos, wenn der bis zur Durchführung des Zugewinnausgleichs vermögenslose Ehegatte durch den erhaltenen Zugewinn in die Lage versetzte wird die Forderung zu bezahlen.

RA Frederick Pitz
www.scheidung-anwalt24.de

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