Rechtstipp im Familienrecht
Neue Freibeträge beim Elternunterhalt – Neuberechnung beantragen
Zum 1.1.2013 wurden durch eine Aktualisierung der so genannten Düsseldorfer Tabelle die Einkommens-Selbstbehalte erwachsener Kinder, die zum Elternunterhalt herangezogen werden, angehoben: Der Selbstbehalt garantiert ein Existenzminimum, das bei der Heranziehung zum Elternunterhalt nicht angetastet werden darf. Seit dem 1.1.2013 ist für das unterhaltsverpflichtete erwachsene Kind ein monatlicher Selbstbehalt von 1.600,- € (statt bisher 1.500,- €) und für dessen Ehepartner ein monatlicher Selbstbehalt von zusätzlich 1.280,- € (statt bisher 1.200,- €) garantiert. Insgesamt können somit Ehepaare einen monatlichen Selbstbehalt von 2.880,- € geltend machen. Wichtig: Aufgrund der neuen Freibeträge sollte eine Neuberechnung der Unterhaltsleistungen beantragt werden, da die Sozialämter diese nicht automatisch berücksichtigen!