rechtsanwalt.net
Familienrecht

Ermittlung des relevanten Einkommens beim Unterhaltspflichtigen

1 Min. Lesezeit 13.03.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Der Unterhaltsverpflichtete kann bei der Ermittlung seines zur Bemessung der Höhe seiner Unterhaltspflicht relevanten Einkommens Aufwendungen für den Aufbau seiner ergänzenden Altersvorsorge in Abzug bringen.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied mit Beschluss vom 12.08.2010 (Az. 6 UF 243/09), dass in Fällen, in denen der angestellt Erwerbstätige Einkünfte in einer Höhe erzielt, die die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigen, 20% der die Grenze übersteigenden Einkünfte für den Aufbau einer ergänzenden Altersvorsoge verwendet werden dürfen.

Rechtsanwalt Frederick Pitz
www.familienrecht-portl.net

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail

Weitere Rechtstipps: Familienrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.