Rechtstipp im Erbrecht
Erbschaftssteuer - NRW kassiert
Die Erbschaftssteuer hat im Jahr 2009 in Nordrhein-Westfalen 632 Millionen Euro in die Staatskasse gespült. Im Jahr zuvor mussten Erben landesweit noch 460 Millionen Euro Steuer zahlen, wie das Statistische Landesamt am Freitag (24.6.2011) in Düsseldorf mitteilte. Dies ist ein Anstieg von fast 50 Prozent.
Ein Grund für den Anstieg wurde nicht genannt. Von der Steuer waren 2009 etwa 23.500 Nachlassbegünstigte betroffen. Der steuerrelevante Vermögenswert lag bei zusammen 5,4 Milliarden Euro. 60 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften lagen unter einem Wert von 50.000 Euro. Bei nur 0,2 Prozent der Fälle lag die Erbschaft jeweils über fünf Millionen Euro.
Die Reform hat dazu geführt, dass ein Großteil der Erben keine Steuern bezahlen muss, der andere Teil aber dafür umso mehr. Einmal mehr ist eine frühzeitge Planung notwendig, wenn eine Besteuerung vermieden bzw. gemindert werden soll. Gerne stehen Schmidt und Partner Unternehmern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und auch Nichtehelichen Lebenspartnerschaften als Berater zur Verfügung.
Am gravierensten betroffenen sind häufig Unternehmer, die nicht bedacht haben, dass das Erbrecht den Betrieb nicht als Einheit schützt. Muss dieser dann innerhalb einer Erbengemeinschaft von der Ehefrau und Kindern (schlimmstenfalls noch weiteren nahen Angehörigen) aufgeteilt werden, ist der Betrieb häufig nicht zu retten.