Rechtstipp im Erbrecht
Erbschaft in Spanien
Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das die deutschen gedanklich so stark belastet wie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. In Bezug auf Spanien lässt sich dies nicht ganz mildern jedoch durch intelligente und vorausschauende Planung des Nachlasses zu Lebzeiten lassen sich große Einsparergebnisse erzielen.
Darum immer dran denken!!
Es gibt zwischen Deutschland und Spanien auf dem Gebiet des Erb- und Schekungsrechts kein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (d.h. Doppelbesteuerungsabkommen). Das birgt große Nachteile für den Erben bzw. Beschenkten und bedeutet, dass diese als Erben bzw. Beschenkte eines Deutschen mit einer Immobilie in Spanien sowohl in Deutschland als auch in Spanien Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen müssen.
Richtet sich bei der Erbschaft eines deutschen das Erbrecht, nach deutschen Recht. (z.B. deutsche gesetzliche Erbfolge, deutsches Testament nach deutschem Recht usw.) gilt dies nicht uneingeschränkt auch für das Steuerrecht.
Ein Deutscher mit einer Finca oder Immobilie in Spanien ist somit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und bezogen auf sein Eigentum in Spanien beschränkt steuerpflichtig.
Ich begleitee und berate Sie schon im Vorfeld einer Erbschaft, um durch minutiöse Planung des Nachlasses die Besteuerung Ihres Vermögens weit zu veringern.
Das selbe in Bezug auf den spanischen Verwaltungsgang. Dort unterstütze ich Sie bei der Abgabe der notwendigen Steuererklärungen.
Vorbereitet wird diese durch unsere "Gestores" (Steuerberater und Steuergehilfen) vor Ort in Spanien.