Rechtstipp im Erbrecht
Einkommenssteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgerichts Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob die Einkommensteuer des Erblassers aus seinem Todesjahr 2007 eine Nachlassverbindlichkeit ist, die den zu versteuernden Erbschaftserwerb mindert. Der Steuerpflichtige wollte diese natürlich zur Minderung der Erbschaftssteuer geltend machen.
Nach der Ansicht des FG Niedersachen ist dies nicht möglich, weil die Einkommensteuer zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist. Die Einkommensteuer entsteht erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres. Daraus folgt, dass selbst wenn der Erblasser am 31.12. eines Jahres verstirbt, die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Jahres entsteht, also nach 24:00 Uhr an diesem Tag. Die Erbschaftsteuer entsteht dagegen zum Todeszeitpunkt.
Daher kann nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen die Einkommensteuer für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.
Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, BFH-Az.: II R 19/11