Rechtstipp im Erbrecht
Die Erbschaftssteuer in Spanien ist schwer selber zu berechnen
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Emilio Mayer
Lebt man in Spanien länger als 183 Tage im Jahr so ist man dann mit seinem kompletten Eigentum dort steuerpflichtig. Erhält man dort nur eine Erbschaft muss man diese in Spanien versteuern. Ein Berliner Testament schützt den Erben in Deutschland nicht vor der Steuerabgabe, und diese ist in Spanien ziemlich hoch für "nicht Residente". Also wer nicht Steuerresident ist jedoch eine Immobilie geerbt hat zahlt kräftig. Spanien hat im Moment die Spitzen Steuersätze bei Erbsachen für nicht Residente. Eine genaue Berechnung und steuerliche Vorteile müssen mit dem Erben genaustens durchkalkuliert werden. Darum ist ein Anwaltsbesuch unumgänglich.