Rechtstipp im Bau- und Architektenrecht
Neue Holztreppe ist ein Bauwerk
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Christoph Hofmann
Bei einer Treppe handelt es sich nicht um eine bewegliche Sache, sondern um ein Bauwerk.
Daher verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren von der Abnahme des Werkes an. Der Neubau einer Treppe ist die teilweise Neuerrichtung eines Gebäudes. Denn Aufgrund ihrer Zweckbestimmung ist die Treppe ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes , da ohne sie eine Nutzung des Obergeschosses nicht möglich ist. Außerdem ist die Treppe fest mit dem Bauwerk verbunden. LG Trier 20.05.2016, Az. 1 S 205/14