rechtsanwalt.net
Dieser Beitrag ist von 2010. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Seit einiger Zeit gilt für Bauherren die neue Energieeinsparverordnung. Im Vergleich zur bislang geltenden EnEV 2007 werden nun die energetischen Anforderungen an Gebäude nochmals erheblich verschärft.

Mit der Einführung der EnEV 2009 wird beispielsweise bei der Errichtung neuer Wohngebäude die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf durchschnittlich um weitere 30 Prozent gegenüber dem erst seit zwei Jahren geltenden Recht gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss in Zukunft noch einmal um durchschnittlich 15 Prozent besser ausfallen als bisher.

Bauherren müssen sich in Zukunft sorgfältig beraten lassen, damit sie ihr Geld sinnvoll ausgeben. Der Verbraucherschutzverband rät deshalb besonders beim Kauf schlüsselfertiger Häuser zu großer Vorsicht: "Viele Anbieter werden die Unsicherheit der potenziellen Käufer ausnutzen und mit Komplettlösungen werben."

Das Problem beim Energiesparen im Neubau ist die Wahlfreiheit. Wer neu baut, der kann sich weitgehend frei entscheiden, wie er Energie einsparen will, entweder durch den Einsatz regenerativer Energien, durch moderne Anlagentechnik, durch hervorragende Dämmung oder durch einen Mix aus mehreren Varianten. Dies bedeutet, dass Bauherrn sich ausführlich beraten lassen müssen.

Allerdings kritisiert der VPB nicht nur die hohen Kosten der EnEV 2009, sondern auch die Auswirkungen auf den Bestand. Experten befürchten in Zukunft außerdem erhebliche Bauschäden, die durch die Umsetzung der neuen Forderungen überhaupt erst verursacht werden. Die ab sofort vorgeschriebenen Dämmstärken dichten nämlich jedes Haus nahezu hermetisch ab. Wird es dann nicht sorgfältig und regelmäßig gelüftet, kommt es unweigerlich zu Feuchte- und Schimmelschäden. Vermeiden ließe sich das nur durch den Einbau von kontrollierten Lüftungsanlagen. Die sind aber teuer und müssen regelmäßig gewartet werden.

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail
MZ
Geschrieben von Dr. Michael Zecher Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll. · Ilsfeld

Fall schildern — kostenlos Alle Rechtstipps des Autors

Weitere Rechtstipps von Dr. Michael Zecher

Weitere Rechtstipps: Bau- und Architektenrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.