Rechtstipp im Bau- und Architektenrecht
Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Martin Kuschel
Dürfen Parkett und Holzfußböden in Deutschland auch ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vertrieben und eingebaut werden?
Seit das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Parkett und Holzfußböden mit Wirkung zum 01.01.2011 in die Bauregelliste B aufgenommen hat, herrscht große Verunsicherung im Markt.
Das Gutachten untersucht die Voraussetzungen, unter denen Parkett und Holzfußböden in Deutschland verkauft und eingebaut werden dürfen.
ISBN 978-3-8423-5369-5