Rechtstipp im Bankrecht
Sparkassen-Darlehnsvertrag widerrufen
Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehn nutzen
Ältere Darlehnsverträge sind meist teuer und mit hohen Zinsen belastet. Nicht selten wünschen sich Darlehnsnehmer von den aktuell günstigen Zinsen zu profitieren. Allein die Bindung an die alten Darlehnsverträge verhindert die Teilhabe an dem günstigen Zinsniveau. Zwar kann man sich grundsätzlich auch von älteren Darlehnsverträgen lösen, allerdings wird hierbei eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Damit wird eine Vertragsablösung nur in wenigen Fällen tatsächlich finanziell interessant. Schön wäre es doch, sich ohne hohe Kosten von einem alten Darlehnsvertrag zu lösen.
Der Widerruf
Diese Möglichkeit besteht in vielen Fällen. Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, bieten vielfach eine Möglichkeit sich von diesen zu lösen. Grund dafür sind fehlende oder unvollständige Pflichtangaben sowie vertraglich vereinbarte Angaben. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Immobiliendarlehnsverträgen beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Darlehnsnehmer die vollständige und richtige Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ist die ausgehändigte Widerrufsbelehrung aber unvollständig oder unrichtig beginnt die Widerrufsfrist nicht. Das heißt, dass der Darlehnsvertrag auch heute noch widerrufbar ist.
Die Folgen eines Widerrufs
Fehlen wichtige Angaben und ist die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft steht dem Darlehnsnehmer ein Widerrufsrecht zu. Wird der Vertrag widerrufen, wird der gesamte Darlehnsbetrag rückabgewickelt. Das bedeutet, der Darlehnsnehmer erhält seine Raten zuzüglich der gezahlten Zinsen zurück. In einigen Fällen, kann darüber hinaus eine Verzinsung von 2,5% über Basiszins erfolgen. Das heißt, der Darlehnsnehmer erhält seine sämtlichen Zahlungen zurück und darüber hinaus noch weitere Zinsen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank fällt in der Regel nicht an.
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Haben auch Sie einen Darlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?
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