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Schadenersatz für falsche Kapitalanlage

Bankrecht · 14.07.2011 · 22.191 mal gelesen
Oft scheitern Bankkunden mit ihrer Schadenersatzklage gegen ihre Bank wegen Falschberatung und fehlerhafter Kapitalanlage, weil Sie in dem Rechtsstreit für ihre Behauptung keinen Beweis erbringen können, weil bei Abschluss der Kapitalanlage keine Zeugen anwesend waren und der jeweilige Sachbearbeiter der Bank oft als Zeuge für die Gegenseite auftritt. Eine Umkehr der Beweislast gibt es jedoch, wenn die Bank für die empfohlene Kapitalanlage zusätzlich noch eine sog. Vermittlungsprovision erhält und diese nicht offengelegt hat, was regelmäßig der Fall. In diesen Fällen besteht begründeter Anlass, dass die Schadenersatzklage gegen die Bank erfolgreich sein könnte.
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