Rechtstipp im Bankrecht
Schadenersatz für Bankkunden
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel
Oft scheitern Schadenersatzansprüche von Bankkunden wegen Falschberatung, weil der Bankberater in dem Rechtsstreit als Zeuge auftritt und der Bankkunde keine Beweismittel für seinen Sachvortrag hat. Hat dagegen die Bank eine Provision verheimlicht, welche sie für die Empfehlung der Kapitalanlage kassiert hat, hat die Bank schuldhaft ihre Beratungspflicht verletzt. Kann die Bank nicht den Nachweis zu führen oder will diesen nicht führen (z.B. weil sie erhaltene Provision nicht offen legen will) den Bankkunden über die erhaltene Provision aufgeklärt zu haben, kann die Schadenersatzklage des Bankkunden zum Erfolg führen,
vgl. OLG Karlsruhe 17 U 67/09; 17 U 88/98; 17 U 92/09; 17 U 107/09; 17 U 113/09; 17 U 118/09; 17 U 12/10; 17 U 13/10.