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    Holger Bernd
    Kategorie:
    Bankrecht
    Veröffentlicht:

    OLG Dresden: Sparkasse haftet bei Phishing-Schaden

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Holger Bernd

    Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24) stärkt erneut Bankkunden
    Wenn Betrüger über Phishing sensible Bankdaten abgreifen und das Konto leergeräumt wird, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt den finanziellen Schaden? Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24) ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt: Auch bei möglichem Fehlverhalten des Kunden kann eine Bank mithaften – insbesondere, wenn sie eigene Prüfpflichten verletzt hat.

    Sparkasse führt 50.000 € nach Phishing-Angriff ab
    Im konkreten Fall wurde ein Kunde Opfer eines raffinierten Phishing-Angriffs. Er wurde per täuschend echter Nachricht dazu verleitet, seine Zugangsdaten für das Online-Banking preiszugeben. Später folgten Anrufe einer angeblichen Mitarbeiterin der Sparkasse, die den Kunden dazu bewegten, Aufträge freizugeben. Er tat dies im Glauben an eine Systemumstellung, stattdessen wurden kurze Zeit später rund 50.000 € auf Konten im Ausland transferiert.

    Nachdem der Kunde den Betrug bemerkte und eine Rückerstattung verlangte, lehnte die Sparkas-se ab. Die Begründung: grobe Fahrlässigkeit des Kunden durch Weitergabe der Zugangsdaten. Damit wollte sich das OLG jedoch nicht zufriedengeben.

    Mitverschulden ja – aber auch die Bank trägt Verantwortung
    Das OLG Dresden stellte fest: Zwar habe sich der Kunde durch die Preisgabe seiner Daten ebenfalls fehlerhaft verhalten, dennoch treffe auch die Sparkasse ein erhebliches Mitverschulden, weil sie keine starke Kundenauthentifizierung beim Login ins Online-Banking verlangte. Die Bank habe die Transaktionen trotz mehrerer sicherheitsrelevanter Auffälligkeiten nicht gestoppt oder hinterfragt. Damit habe Sie ihre Pflichten zur Betrugsprävention verletzt. Das Gericht sprach dem Kunden daher 20 % des Schadens zu.
    Aber auch die Einhaltung technischer Sicherheitsvorgaben wie der Zwei-Faktor-Authentifizierung (starke Kundenauthentifizierung) schützt Banken nicht per se vor einer Mithaftung. Wenn der Ablauf der Transaktionen objektiv verdächtig ist, müssen Institute aktiv werden – sonst droht eine Haftung.

    Wir helfen Phishing-Opfern – deutschlandweit
    Ein wichtiges Signal für alle Bankkunden: Auch wenn man auf einen Betrug hereinfällt, verliert man nicht automatisch den Anspruch auf Erstattung – auch wenn die Banken dies behaupten!
    Phishing-Angriffe sind inzwischen hochprofessionell. Selbst vorsichtige Kunden können Opfer werden. Wichtig ist: Reagieren Sie sofort – und holen Sie sich rechtliche Unterstützung. Das Team der BERND Rechtsanwälte ist auf Bankrecht spezialisiert und setzt Ihre Ansprüche durch.



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