Rechtstipp im Bankrecht
Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig
Nun ist es endlich soweit. Am 13.05.2013 hat der BGH entschieden, daß Banken neben den Zinsen keine Kreditbearbeitungsgebühren verlangen dar, wenn es sich hierbei um eine unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Das wird immer dann der Fall sein, wenn die Gebühren von Seiten der Bank z.B. aufgrund eines Tarfverzeichnisses einseitig vorgegeben werden. Die Bank wälzt damit nämlich Kosten für Leistungen auf den Kunden ab, die sie im Eigeninteresse erbringen. Damit können Kunden vorbehaltlich der Verjährungsgrenze mit dem Kredit zurückgezahlte Bearbeitungsgebühren zzgl. der darauf entfallenden Zinsen erstattet verlangen, oder aber sie können verlangen, daß die Bearbeitungsgebühren aus der Kreditsumme herausgerechnet werden. Gerade bei einer Hausfinanzierung dürfte die Bearbeitungsgebühr von regelmäßig 2 - 3 Prozent der eigentlichen Kreditsumme mindesten einen 4-stelligen Betrag ausmachen.