Rechtstipp im Bankrecht
Immobiliendarlehn widerrufen und bares Geld sparen
Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten
Die eigenen vier Wände stellt oft die größte finanzielle Herausforderung dar. In vielen Fällen muss das Eigenheim finanziert werden. Dabei sind insbesondere ältere Darlehnsverträge oft sehr teuer. Relativ hohen Zinsen treiben die Darlehnssumme in die Höhe. Darlehnsverträge aus jüngerer Zeit hingegen weisen im Allgemeinen ein eher niedriges Zinsniveau auf. Wie gut wäre es, wenn man auch jetzt noch von den günstigen Zinsen profitieren könnte. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Viele ältere Verträge sind auch noch heute widerrufbar. Das bedeutet, man kann sich auch heute noch von teuren Darlehnsverträgen lösen.
Widerrufbare Darlehnsverträge
Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen bieten oftmals gute Chancen sich von diesen zu lösen. Darlehnsverträge müssen mit einer vollständigen und korrekten Widerrufsbelehrung versehen sein. Bei Darlehnsverträgen der Sparkassen ab dem 11.06.2010 sind diese Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn dem Darlehnsnehmer die vollständige und korrekte Widerrufsbelehrung vorliegt. Das bedeutet, das bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, das Widerrufsrecht weiterhin besteht.
Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen
Die häufigsten Fehler in der Widerrufsbelehrung sind, die Nichtangabe gesetzlicher Pflichtangaben oder die Nichtangabe vertraglich vereinbarter Angaben. Insbesondere bei den Darlehnsverträgen der Sparkassen ist oftmals vertraglich vereinbart, dass eine Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde zu erfolgen hat. Diese Angabe fehlt jedoch häufig. Die Angabe findet sich weder im Darlehnsvertrag selber noch in den allgemeinen Darlehnsbedingungen.
Die Folgen des Widerrufs
Wird ein Darlehnsvertrag widerrufen, wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Der Darlehnsnehmer erhält sämtliche gezahlte Raten zurück. Darüber hinaus erhält der Darlehnsnehmer in bestimmten Fällen eine Verzinsung von 2,5% über Basiszins. Der Widerruf eines teuren Darlehnsvertrages kann somit eine durchaus lukrative Möglichkeit darstellen sich von alten und teuren Verträgen zu lösen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Haben auch Sie einen Darlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?
Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.