Rechtstipp im Bankrecht
Grundschuldfreigabe durch DSL-Bank erfolgreich!
Bei der DSL-Bank "hakt es" bekanntermaßen seit geraumer Zeit ganz gewaltig im Rahmen der Ablösung von Baudarlehen und der Sicherheitenfreigabe/ Erteilung der Freigabeerklärungen bei Grundschulden, mithin im administrativen Bereich der Immobilienabteilung.
Und dies nicht nur hinsichtlich der Erteilung der Löschungsbewilligung nach Vollzahlung der Restschuld. So berichtete bereits der hessische Rundfunk im Rahmen der Hessenschau über die Problematik im Rahmen der Darlehensablösung/Sicherheitenfreigabe eines von uns begleiteten Falls, worauf die Deutsche Bank AG umgehend mit einer Presseerklärung reagierte.
Was viele Darlehensnehmer der DSL Bank nicht wissen. Diese gehört zwischenzeitlich zur Deutsche Bank AG. In einer Vielzahl von Fällen musste unsere Kanzlei nunmehr für Darlehensnehmer der DSL Bank tätig werden und diese an Ihre Mitwirkungspflichten im Rahmen der Ablösung (auch Umschuldung) von Baudarlehen erinnern.
Jüngst erreichte uns wieder eine Anfrage eines frustrierten Ehepaars/gleichfalls Kunden der DSL-Bank. w. der Ablösung Baufinanzierung/hier: Zustimmung zur Grundschuldabtretung/ Löschungsbewilligung im Zuge der Darlehensbeendigungen und Volltilgung der Restschuld sowie Abtretung/Freigabe des Bauparvertrages (bei der BHW).
Binnen weniger Tage nach unserer Mandatierung lagen indes die benötigten Unterlagen und Informationen vor.
Die DSL Bank entschuldigte sich für die verzögerte Bearbeitung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und übernahm die Rechtsanwaltskosten.
Nicht immer erledigen sich solche Anliegen außergerichtlich. In mehrere Fällen mussten wir die DSL-Bank auch verklage. Die eingeklagten Forderungen wurden dann - bis dato - sehr schnell erfüllt.
Wir freuen uns für die von uns vertretenen Mandanten, die nun über unbelastetes Immobilieneigentum verfügen bzw. solches Ihren Käufern übertragen können!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (Kanzlei MPH Legal Services).