Rechtstipp im Bankrecht
Fehlerhafte Kreditverträge! Niederlage für deutsche Autobanken!
Tausende von Kreditverträgen sind fehlerhaft und wohl widerrufbar!
Aufgrund ungenauer Angaben in Kreditbedingungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gleich mehrere Kreditverträge deutscher Autobanken gekippt.
Folgt man dieser Rechtsprechung, so können Sie als Besitzer eines kreditfinanzierten Fahrzeugs, den Kredit vorzeitig per Widerruf beenden und sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kapitaldienst verabschieden.
Dies gegen Rückgabe des Fahrzeugs an die Autobank.
Diese Rechtsprechung ist wohl auch auf andere Verbraucherkredite anwendbar.
Die Aktenzeichen des EuGH zu den drei entschiedenen Fällen lauten: C-187/20 - C-155/20 - C 33/20.
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, begleitet Ihren Darlehenswiderrufsfall bundesweit.