Rechtstipp im Bankrecht
EC-Karten-Betrug oder „Skimming“: Was tun?
Skimming ist das Ausspähen der Daten von Kreditkarten oder Bankkarten,
um diese später missbräuchlich zu nutzen. Oftmals geschieht es durch
manipulierte Geldautomaten oder Zahlterminals.
In Castrop-Rauxel, einer Stadt im Kreis Recklinghausen nahe
Dortmund, sind jetzt mehrere hundert solcher Betrugsfälle an einer
Automaten-Tankstelle aufgefallen. Der Schaden bewegt sich nach ersten
Schätzungen im Bereich von einer Million Euro. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht
von einem jährlichen Schaden von etwa 40 Millionen Euro deutschlandweit
durch Skimming aus.
Was tun?
Skimming-Opfer sollten unbedingt bei der Polizei
Strafanzeige erstatten und die Bankkarte sperren lassen, um erneute Zugriffe
auf ihr Konto zu verhindern.
Die Sperrung ist unter der bundesweiten Telefonnummer 116
116 möglich.
Auch nach der Anzeige und Sperrung der Karte sollten die
Betroffenen ihr Konto weiter aufmerksam beobachten. Möglicherweise haben sich
Sperrung und weitere Abbuchungen zeitlich überschnitten.
Nachdem die Abbuchung aufgefallen ist, sollte auch zeitnah der
Kontakt zur eigenen Bank gesucht und um Rückbuchung gebeten werden.
Bank muss Geld erstatten
Skimming-Opfer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf,
dass ihre Bank den entsprechenden Schaden ersetzt, also den abgebuchten Betrag
dem Konto wieder gutschreibt. Hierzu gehören auch Überziehungs-Zinsen, die
angefallen sind, weil das Konto ins Minus gerutscht ist.
Allerdings muss das Opfer gegebenenfalls nachweisen, dass die
Abhebung unberechtigt durch einen Fremden geschah.
Bei den Fällen an der Tankstelle in Castrop-Rauxel sind zum
Beispiel alle bisher bekannten Abbuchungen im Ausland, vorwiegend in Südamerika,
geschehen. Der Beweis einer Fremdabbuchung sollte für das Opfer in einer solchen
Situation kein Problem sein.
Wenn die Bank den Schaden daher nicht relativ kurzfristig
ersetzt, sollten die Betroffenen letzten Endes den Weg zum Anwalt nicht
scheuen.
Alleine durch die Strafanzeige werden die Geschädigten ihr
Geld nicht zurück erhalten. Auch wenn die Strafanzeige selbst keinen Erfolg
bringt, also die Täter nicht geschnappt werden, hat der Kunde einen
Schadensersatzanspruch gegen die Bank. Um diesen zu realisieren, braucht es
jedoch gelegentlich anwaltlichen Druck.