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    Guido C. Bischof
    Kategorie:
    Bankrecht
    Veröffentlicht:

    EC-Karten-Betrug oder „Skimming“: Was tun?

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Guido C. Bischof





    Skimming ist das Ausspähen der Daten von Kreditkarten oder Bankkarten,
    um diese später missbräuchlich zu nutzen. Oftmals geschieht es durch
    manipulierte Geldautomaten oder Zahlterminals.

     

    In Castrop-Rauxel, einer Stadt im Kreis Recklinghausen nahe
    Dortmund, sind jetzt mehrere hundert solcher Betrugsfälle an einer
    Automaten-Tankstelle aufgefallen. Der Schaden bewegt sich nach ersten
    Schätzungen im Bereich von einer Million Euro. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht
    von einem jährlichen Schaden von etwa 40 Millionen Euro deutschlandweit
    durch Skimming aus.

     

    Was tun?

    Skimming-Opfer sollten unbedingt bei der Polizei
    Strafanzeige erstatten und die Bankkarte sperren lassen, um erneute Zugriffe
    auf ihr Konto zu verhindern.

    Die Sperrung ist unter der bundesweiten Telefonnummer 116
    116 möglich.

     

    Auch nach der Anzeige und Sperrung der Karte sollten die
    Betroffenen ihr Konto weiter aufmerksam beobachten. Möglicherweise haben sich
    Sperrung und weitere Abbuchungen zeitlich überschnitten.

     

    Nachdem die Abbuchung aufgefallen ist, sollte auch zeitnah der
    Kontakt zur eigenen Bank gesucht und um Rückbuchung gebeten werden.

     

    Bank muss Geld erstatten

    Skimming-Opfer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf,
    dass ihre Bank den entsprechenden Schaden ersetzt, also den abgebuchten Betrag
    dem Konto wieder gutschreibt. Hierzu gehören auch Überziehungs-Zinsen, die
    angefallen sind, weil das Konto ins Minus gerutscht ist.

     

    Allerdings muss das Opfer gegebenenfalls nachweisen, dass die
    Abhebung unberechtigt durch einen Fremden geschah.

     

    Bei den Fällen an der Tankstelle in Castrop-Rauxel sind zum
    Beispiel alle bisher bekannten Abbuchungen im Ausland, vorwiegend in Südamerika,
    geschehen. Der Beweis einer Fremdabbuchung sollte für das Opfer in einer solchen
    Situation kein Problem sein.

     

    Wenn die Bank den Schaden daher nicht relativ kurzfristig
    ersetzt, sollten die Betroffenen letzten Endes den Weg zum Anwalt nicht
    scheuen.

     

    Alleine durch die Strafanzeige werden die Geschädigten ihr
    Geld nicht zurück erhalten. Auch wenn die Strafanzeige selbst keinen Erfolg
    bringt, also die Täter nicht geschnappt werden, hat der Kunde einen
    Schadensersatzanspruch gegen die Bank. Um diesen zu realisieren, braucht es
    jedoch gelegentlich anwaltlichen Druck.



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