Rechtstipp im Bankrecht
Darlehnsvertrag widerrufen hilft bares Geld sparen
Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen sind angreifbar
Der Erwerb einer Immobile stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Nicht selten ist die Finanzierung über ein Darlehn notwendig. Ältere Immobiliendarlehn sind oft mit hohen Zinsen belastet. Glücklich ist derjenige, der von den aktuell günstigen Zinsen profitiert. Doch auch Darlehnsnehmer mit älteren Verträgen können die aktuell günstigen Zinsen nutzen! Um sich von dem alten und teuren Kredit zu lösen muss dieser widerrufen werden, mit der Folge, dass man nicht mehr an die hohen Zinsen gebunden ist.
Welche Verträge sind widerrufbar?
Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden sind oftmals auch heute noch widerrufbar. Der Grund dafür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Nach dem Gesetz beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der vollständigen und richtigen Widerrufsbelehrung. Ist die Belehrung also fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen. Die häufigsten Fehler in den Belehrungen sind fehlende Pflichtangaben und fehlende vertraglich vereinbarte Angaben. Insbesondere die Sparkassen vereinbaren, dass dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde benannt wird. Diese Angabe fehlt in den aller meisten Fällen. Die Widerrufsbelehrung ist damit fehlerhaft.
Die Folgen eines Widerrufs
Wird ein Darlehnsvertrag widerrufen, ist diese vollständig rückabzuwickeln. Das bedeutet, dass der Darlehnsnehmer sämtliche seine eingezahlten Kreditraten plus Anzahlung zurückerhält. Darüber hinaus erhält der Darlehnsnehmer, in vielen Fällen, Zinsen in Höhe von 2,5% über Basiszins auf jede einzelne Zahlung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in den meisten Fällen nicht an. Der Widerruf ist somit eine durchaus lukrative Möglichkeit sich von teuren Darlehnsverträgen zu lösen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Darlehnsvertrag mit der Sparkasse nach dem 11.06.2010 geschlossen?
Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie Ihren Darlehnsvertrag kostenlos und unverbindlich auf ein mögliches Widerrufsrecht überprüfen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war! Unsere Kreditexperten stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.