Rechtstipp im Bankrecht
Darlehenswiderruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehung (BGH, Urt. v. 17.04.2018, XI ZR 446/16) - zur Frage der Nutzungsentschädigung des Darlehensnehmers.
Der Darlehensnehmer, dem nach Widerruf seiner auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung als Rückgewährgläubiger die widerlegliche Vermutung zu Gute kommt, die Bank als Rückgewährschuldner habe aus Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen, hat daneben keinen Anspruch aus § 242 BGB auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen (BGH, Urt. v. 17.04.2018, XI ZR 446/16).
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Darlehensnehmer bei der Durchsetzung des Widerrufs ihres hoch verzinsten Darlehensvertrages. Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag auf Widerrufsmöglichkeiten, egal ob Sie kunden einer Sparkasse, Volksbank, Genossenschaftsbank oder Privatbank sind.