Rechtstipp im Arzthaftungsrecht
ARZTHAFTUNGSRECHT: WIE SIE BEI EINEM BEHANDLUNGSFEHLER IHR RECHT BEKOMMEN
Die verbreitete Auffassung, dass ein Patient nach einem Behandlungsfehler kaum eine Möglichkeit hat sein Recht gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus durchzusetzen, trifft nicht zu. Möglichkeiten und Unterstützung für Patienten haben sich in den vergangenen Jahren zugunsten der Patienten verbessert. Zwar ist es nicht von der Hand zu weisen, dass es schwierig sein kann, im Arzthaftungsrecht einen Behandlungsfehler nachzuweisen, doch der Patient steht nicht allein da. Es wurde erkannt, dass dem Spezialwissen des Arztes etwas entgegengesetzt werden muss. Die Rechtsanwaltskammern haben reagiert und bereits 2004 die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ eingeführt. Inzwischen hat sich auf diesem Gebiet viel getan.
FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT – KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG
Ein Anwalt für Medizinrecht ist kein Garant für Erfolg, aber die Chancen des Patienten auf einen für ihn erfolgreichen Abschluss steigen mit der Beauftragung eines Spezialisten deutlich. Das Arzthaftungsrecht ist komplex, da es vom Anwalt sowohl die juristische Kompetenz als auch das Verständnis der medizinischen Vorgänge abverlangt. Ein Fachanwalt ist in der Lage, die Schwachpunkte der Behandlungen zu erkennen und die richtigen Fragen zu stellen. Gemeinsam mit dem juristischen Experten auf diesem Gebiet ist der Patient dem Arzt oder Krankenhaus im Ergebnis rechtlich gleichgestellt.
WANN LIEGT EIN BEHANDLUNGSFEHLER VOR UND WIE WIRD DIE HÖHE DES SCHMERZENSGELDS ERMITTELT?
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt gegen den anerkannten fachlichen Standard verstößt, ihm also fachliches Versagen vorgeworfen kann und als Folge negative gesundheitliche Konsequenzen für den Patienten eintraten. Hingegen liegt nicht zwangsläufig ein Fehler vor, wenn es dem Patienten nach der Behandlung lediglich schlechter geht als vorher. Die Fehler können dabei von Aufklärungsfehlern über Diagnoseirrtümer bis hin zur falschen Nachsorge reichen und sind damit entsprechend vielfältig und auch schwierig zu erkennen. Sollte ein Fehler festgestellt werden, dann wird dem Patienten der Schaden ersetzt. Dabei werden der Verdienstausfall und eigene Kosten der Behandlung ebenso ersetzt, wie die entstandenen Schmerzen kompensiert.
Wie hoch dabei das Schmerzensgeld ausfällt hängt davon ab, wie stark der Betroffene in seiner Lebensführung eingeschränkt ist. Leichte Verletzungen werden teils mit lediglich 250 € ausgeglichen, bis hin zu hohen Schmerzensgeldern, wie z.B. das derzeit höchste Schmerzensgeld in Deutschland: 800.000,00 € (LG Gießen Az.: 5 O 376/18). Wie hoch die Kompensation ist, hängt immer vom Einzelfall ab und sollte von dem darauf spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht erfragt werden. Dieser prüft, ebenso wie die Gerichte, welche vergleichbaren Fälle bereits in der Rechtsprechung entschieden wurden und kann Ihnen eine verlässliche Auskunft über die Höhe eines Möglichen Schmerzensgeldes geben. Dieser berät Sie auch, welche sonstigen Schadenspositionen Sie eventuell noch geltend machen können.
FAZIT: WILL MAN WIRKLICH OHNE JEGLICHE PRÜFUNG AUFGEBEN?
Natürlich ist das Arzthaftungsrecht komplex und stellt für den Patienten oder dessen Erben oft eine kaum zu überwindbare Herausforderung dar. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie bereits bei Verdacht eines Behandlungsfehlers, gemeinsam mit einem Fachanwalt für Medizinrecht die Frage besprechen, ob die gesundheitlichen Konsequenzen schicksalhaft eingetreten sind oder dem Arzt der Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu machen ist.
Wir beraten Sie im ersten telefonischen Gespräch hierzu kostenlos, jetzt anrufen 0271 222 962 0
Alexander Rüdiger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter der Universität Siegen (Arzthaftungsrecht)
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