Rechtstipp im Arbeitsrecht
Zulässiger Ausschluss vom Sozialplananspruch wegen Alters gemäß § 10 S.3 Nr.6 AGG
Ein Ausschluss vom Sozialplananspruch wegen Alters ist nach dem Wortlaut des § 10 S.3 Nr.6 AGG grundsätzlich nur dann keine unzulässige Differenzierung wegen Alters, wenn es sich um Arbeitnehmer handelt, die entweder unmittelbar nach dem Auscheiden oder unmittelbar nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenbrechtigt sind und daher wirtschaftlich abgesichert sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.03.2010 diesen Anwendungsbereich erweitert, für den Fall, dass die betroffenen Arbeitnehmer zwar nicht unmittelbar nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenbrechtigt sind, aber eine angemessene Abfindung erhalten, welche die wirtschaftlichen Nachteile, welche die Arbeitnehmer zwischen dem Bezug des Arbeitslosengeldes bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Bezugs einer Altersrente ausgleicht.