Rechtstipp im Arbeitsrecht
Vollzeit - Teilzeit?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln.
Einen Grund dafür müssen Sie dem Arbeitnehmer nicht nennen.
Eine ganz andere Voraussetzung gibt es aber:
So besteht der Anspruch auf Teilzeit nur, wenn jemand sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist.
Angestellte müssen den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit einreichen.
Vorschriften zur genauen Ausgestaltung der Teilzeit gibt es aber nicht, und auch zum Umfang der Arbeitszeitverkürzung macht das Gesetz keine Angaben.
Theoretisch sind damit den Angaben nach auch sehr geringe Verkürzungen möglich.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Anliegen im Arbeitsrecht gegenüber der anderen Vertragspartei.
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