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Voller Urlaubsanspruch ab zweiter Jahreshälfte

Arbeitsrecht · 22.05.2017 · 22.254 mal gelesen
Der Arbeitnehmer hat ab der zweiten Jahreshälfte (01.07. des jeweiligen Jahres) vollen Urlaubsanspruch. Deswegen ist auch darauf zu achten, dass im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, der Urlaub, soweit er noch nicht verbraucht ist, in voller Höhe abzugelten ist.
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