Rechtstipp im Arbeitsrecht
Volkswagen (VW) will Jubliäums-Boni streichen
Volkswagen, Europas größter Autobauer, plant drastische Kosteneinsparungen durchzuführen, um aufgrund schwacher Verkaufszahlen ein Gleichgewicht zu erreichen. Im Rahmen dieser Sparmaßnahmen hat das Unternehmen angekündigt, Jubiläums-Boni für langjährige Mitarbeiter zu streichen. Dies betrifft insgesamt mehr als 10.000 Mitarbeiter, die kurz davor standen, diese Prämien zu erhalten.
Gemäß dem aktuellen Tarifvertrag werden Mitarbeitern, die seit 25 Jahren im Unternehmen tätig sind, das 1,45-fache eines Monatsverdienstes als Einmalzahlung ausgezahlt. Für 35 Jahre Betriebszugehörigkeit beträgt die Prämie das 2,90-fache eines Monatsverdienstes. Allerdings hat Volkswagen bei den laufenden Tarifverhandlungen vorgeschlagen, diese Jubiläums-Boni komplett zu streichen.
Die Ankündigung des Unternehmens hat bei den Mitarbeitern für Unmut gesorgt, insbesondere bei den rund 6000 Beschäftigten, die bereits Ende März 2024 kurz vor ihren Jubiläumsfeiern standen. Unter ihnen befanden sich 2000 Mitarbeiter mit 24 Jahren Betriebszugehörigkeit und rund 4000 mit 34 Jahren. Einige von ihnen könnten bereits die Sonderzahlung erhalten haben, vor allem aufgrund der traditionell hohen Einstellungen im September.
Der Betriebsrat schätzt, dass insgesamt mehr als 10.000 Mitarbeiter von dieser Entscheidung betroffen sein werden, wenn man auch diejenigen hinzuzählt, die nur noch zwei oder weniger Jahre auf ihr Jubiläum warten. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparkurses, den Volkswagen derzeit in allen zehn deutschen Werken durchzuführen plant.
Die Forderung nach einer Senkung der Tariflöhne um zehn Prozent sowie die Kündigung der Beschäftigungssicherung, die seit mehr als 30 Jahren galt, haben bei den Arbeitnehmern und Gewerkschaften Befürchtungen ausgelöst. Ab Mitte 2025 sind betriebsbedingte Kündigungen möglich, was die Sorgen um die langfristige Arbeitsplatzsicherheit verstärkt.
Volkswagen beschäftigt in Deutschland etwa 120.000 Menschen, wobei ein Großteil davon in der Zulieferer-Branche tätig ist oder von Volkswagen abhängig ist, beispielsweise im Bereich Logistik oder Gastronomie. Die Ankündigung des Unternehmens, Jubiläums-Boni zu streichen und weitere Sparmaßnahmen umzusetzen, hat daher nicht nur direkte Auswirkungen auf die Mitarbeiter des Unternehmens, sondern auch auf die gesamte Zulieferer- und Dienstleistungsbranche, die mit Volkswagen verbunden ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und den Gewerkschaften verlaufen werden und welche Auswirkungen die geplanten Sparmaßnahmen letztendlich auf die Beschäftigten von Volkswagen und deren Familien haben werden. Die Entscheidung, Jubiläums-Boni zu streichen, steht im Mittelpunkt eines hitzigen Konflikts zwischen den Arbeitsnehmern und dem Management des Unternehmens, der in den kommenden Monaten noch an Schärfe gewinnen könnte.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
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