Rechtstipp im Arbeitsrecht
Viele Arbeitsplätze bei Campina in Heilbronn und Köln weg
Die FrieslandCampina Germany GmbH ist ein großes milchverarbeitendes Unternehmen mit Sitz in Heilbronn.
Campina hat in Deutschland ca. 2200 Mitarbeiter.
Im Joghurtwerk in Heilbronn sind derzeit 590 Arbeitnehmer beschäftigt; davon sollen nun 105 Arbeitsplätze entfallen; damit wird jeder 5. Arbeitsplatz gestrichen.
In Heilbronn ist das nicht der erste Stellenabbau, denn in den vergangenen Jahren sind bereits 70 Arbeitsplätze entfallen, als die Deutschland-Verwaltung von Heilbronn nach Düsseldorf verlegt wurde.
Diesmal findet der Kahlschlag in der Produktion statt, wo 105 Arbeitsplätze wegrationalisiert werden.
Es ist geplant 14 Fertigungslinien stillzulegen und durch moderne Anlagen zu ersetzen, die weniger Personal erfordern.
Weitere 60 Arbeitsplätze werden von Heilbronn nach Düsseldorf verlegt.
Auch im Campina Werk in Köln sollen 85 Arbeitsplätze entfallen.
Die betroffenen Arbeitnehmer sind verunsichert und über die Information erschrocken.
Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) steht mit Campina, wie auch der Betriebsrat, in Kontakt, um die Modalitäten zu besprechen.
Insgesamt will Campina in Deutschland, Belgien und den Niederlanden bis 2021 1.000 Arbeitsplätze ersatzlos streichen.
Betriebsbedingte Kündigungen stehen bei Campina somit an der Tagesordnung.
Insgesamt beschäftigt das Campina 23.800 Mitarbeiter.
Durch den Stellenabbau sollen von 2022 an jährlich 100 Millionen Euro eingespart werden.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.