Rechtstipp im Arbeitsrecht
Vertiv baut 187 Arbeitsplätze ab
Die Vertiv Integrated Systems GmbH (vormals Knürr GmbH) ist ein deutscher Systementwickler für IT-Infrastrukturen mit Hauptsitz in Arnstorf in Niederbayern.
Das Unternehmen agiert in zahlreichen Ländern in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und dem Nahen Osten.
Vertiv Integrated Systems ist Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Systemkomponenten für die Elektronik und von technischen Möbeln.
Die heutige Produktpalette umfasst die Bereiche Racks, Kleingehäuse, Einhausungen, KVM-Technologie, kleine USV, Stromverteilung, Smart Solutions, Kühlung und Control Room Infrastructure (ehemals Knürr Technical Furniture).
Vertiv Integrated Solutions plant nun die Produktion von Deutschland nach Tschechien zu verlagern.
Das bedeutet das 110 Arbeitnehmer aus der deutschen Produktion ihren Arbeitsplatz verlieren.
Weitere 77 Arbeitnehmer sollen ausgelagert werden, so dass insgesamt 187 Arbeitsplätze in Deutschland aufgegeben werden sollen.
Die Arbeitnehmer sind entsetzt und protestieren.
Viele Arbeitnehmer haben mit Schildern und Transparenten vor der Mitarbeiterversammlung lautstark und sichtbar demonstriert.
Die Gewerkschaft IG Metall tobt ebenso.
Derzeit verhandelt Vertiv Integrated Solutions mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall über die Modalitäten- eine Einigung ist aber in weiter Ferne.
Der Arbeitgeber bietet bislang Abfindungen an, die der Betriebsrat als zu gering erachtet.
Der Betriebsrat bemängelt insbesondere, dass die Höhe der Zahlungen von Abfindungen nicht den Verlust des Arbeitsplatzes angemessen entschädigt.
Der Betriebsrat fordert auch eine Klärung des Verbleibs der Arbeitnehmer, die von der Auslagerung betroffen sind.
Sowohl der Betriebsrat als auch die Gewerkschaft IG Metall wollen nur dann einen Abschluss, wenn sich der Arbeitgeber weiter bewegt.
Selbst der Verbleib der verbleibenden 35 Arbeitnehmer am Standort Deutschland ist derzeit unklar, da hier nur noch ein administrativer Restbereich verbleibt.
Der Arbeitgeber verweist auf die Kundenwünsche und die Wettbewerbssituation, die den Schritt notwendig macht.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.