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    Jens Steinert
    Kategorie:
    Arbeitsrecht
    Veröffentlicht:

    Urteil wegen sittenwidriger Löhne bestätigt

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Jens Steinert

    Urteil wegen sittenwidriger Löhne bestätigt

    Immer wieder zahlen Arbeitgeber Dumpinglöhne, die von Arbeitnehmern aus der Not heraus stillschweigend akzeptiert werden. Die Arbeitsagentur in Stralsund wollte dies aber nicht akzeptieren und betrat mit der Klage gegen einen Gastwirt juristisches Neuland.

    Rostock (dpa/mv) - Der ehemalige Besitzer einer Stralsunder Pizzeria muss wegen Zahlung von Dumpinglöhnen 6600 Euro an die Stralsunder Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge) zahlen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Rostock bestätigte damit am Dienstag weitgehend ein Urteil des Arbeitsgerichts in Stralsund vom Januar. Wie das LAG ausführte, zahlte der Gastwirt seinen Angestellten über mehrere Monate hinweg Stundenlöhne zwischen 1,76 und 2,67 Euro. Er lag damit laut Gericht um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Lohnniveau. Laut Bundesarbeitsgericht liegt Sittenwidrigkeit bereits dann vor, wenn nicht einmal zwei Drittel des ortsüblichen Lohns gezahlt werden. Das LAG ließ keine Revision zu.

    Die Arge, die ebenso wie der Gastwirt gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt hatte, war als bundesweit erste derartige Einrichtung vor ein Arbeitsgericht gezogen. Sie hatte den Gastwirt auf die Zahlung von 11 000 Euro verklagt, weil sie den Beschäftigten wegen der niedrigen Löhne zwischen 2007 und 2009 diesen Betrag als sogenannte Aufstockleistungen gezahlt hatte.

    Die Arge darf laut LAG von einem Arbeitgeber die Differenz zwischen dem sittenwidrigen und dem ortsüblichen Lohn einfordern. Dies gelte jedoch nicht für die Freibeträge in Höhe von mindestens 100 Euro im Monat. Mit diesen Freibeträgen wollte der Gesetzgeber Anreize schaffen, dass Leistungsempfänger Tätigkeiten ausüben und nicht der volle Lohn auf das Hartz-IV-Geld angerechnet wird. Die Stralsunder Arge hatte beabsichtigt, diese Freibeträge zusätzlich für die Arbeitnehmer einzufordern, um sie diesen dann auszuzahlen. Laut Gericht müssen sich aber die Arbeitnehmer selbst darum kümmern.

    Der Chef der Stralsunder Arge, Peter Hüfken, sagte, er wolle prüfen, ob eine Revision erzwungen werden kann. «Die deutschen Argen werden daran interessiert sein, wie der Prozess ausgeht.» Es gebe gerade in Mecklenburg-Vorpommern einen ausgeprägten Niedriglohnbereich, beispielsweise in Hotels und Gaststätten, im Einzelhandel, bei sozialen Träger oder Transportunternehmen. Im Moment seien allein in Stralsund noch 14 ähnliche Klagen mit einem Streitwert von 56 000 Euro anhängig. «Nach dem LAG-Urteil wird die Arge weitere 50 bis 100 Klagen erheben», kündigte er an.

    Entscheidung vom 02.11.2010, Az.: 5 Sa 91/10

    dpa-Meldung vom 02.11.2010



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