Rechtstipp im Arbeitsrecht
Update: Saibou ./. Telekom Baskets Bonn – noch keine Entscheidung
Nach der Verhandlung beim Arbeitsgericht Bonn in dem Kündigungsschutzverfahren des Basketball-Profis Joshiko Saibou gegen die Bonner Telekom Baskets (2 Ca 1671/20) ist am 11.11.2020 noch keine Entscheidung gefallen.
Aus der Pressemitteilung 6/2020 des ArbG Bonn vom 11.11.2020 ergibt sich:
Die Parteien berieten lange über eine einvernehmliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, kamen aber noch zu keinem Ergebnis. Sie werden dem Gericht binnen einer Woche mitteilen, ob doch ein Vergleich zustande kommt. Andernfalls will das Gericht am 25.11.2020 um 14:30 Uhr* eine Entscheidung verkünden.
Saibou hatte am 01.08.2020 an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin teilgenommen. Er trug dabei jedenfalls nicht durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz. Ob er den Sicherheitsabstand eingehalten hatte, blieb streitig. Als Reaktion kündigten die Telekom Baskets ihrem Profi-Spieler mit Schreiben vom 03.08.2020 außerordentlich und fristlos.
Saibou hatte die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bonn angegriffen. Die Teilnahme an der Demonstration in Berlin sei durch das Recht auf Meinungsäußerung geschützt. Er habe längere Zeit keinen Kontakt zu seinen Teamkollegen bei den Telekom Baskets gehabt, sodass eine Gefährdung durch ihn ausgeschlossen gewesen sei.
Die Telekom Baskets verteidigten die Kündigung damit, dass Saibou durch die Demonstrationsteilnahme am 01.08.2020 gegen seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag verstoßen habe, seine Gesundheit und Fitness zu fördern. Aufgrund des Verhaltens des Spielers sei er für die Zukunft ein Unsicherheitsfaktor für die Mannschaft gewesen.
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