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Arbeitsrecht

Tipp für Arbeitnehmer: Was muss ein Arbeitsvertrag beeinhalten

Dieser Beitrag ist von 2010. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Auf was man beim Arbeitsvertrag achten sollte

Ein Arbeitsverhältnis kommt durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags zustande. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Um Streitigkeiten über die getroffenen Absprachen zu vermeiden sollten Sie als Arbeitnehmer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag drängen. Will der Arbeitgeber dies nicht, muss er dem Arbeitnehmer aufgrund des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) die für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen schriftlich bestätigen.

Der Arbeitgeber muss

•spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, •die Niederschrift unterzeichnen und
•dem Arbeitnehmer aushändigen.
Der Arbeitsvertrag muss nach dem Nachweisgesetz mindestens folgende Angaben enthalten:

•Name und Anschrift der Vertragsparteien,
•Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, •bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, •Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, •Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, •Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, •vereinbarte Arbeitszeit,
•Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes,
•Kündigungsfristen,
•ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Sollten Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen bundesweit mit Rat und Tat zur Seite.

Christian Fuhrmann
Rechtsanwalt, Stuttgart

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Christian Fuhrmann
Geschrieben von Christian Fuhrmann Rechtsanwalt · BLF RECHTSANWÄLTE · Stuttgart

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