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Tarifeinheitsgesetz auf dem Prüfstand - Bundesverfassungsgericht billigt Gesetz in wesentlichen Teilen

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Der Präsidentensenat des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat) hat am 11.07.2017 seine Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz bekannt gegeben.

Das Gericht hält den wesentlichen Teil der Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes für mit dem Grundgesetz vereinbar. Verfassungswidrig sei das Gesetz allerdings insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlten, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt würden. Der Gesetzgeber müsse insofern noch eingreifen. Bis zu einer Neuregelung dürfe ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt sei, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft "ernsthaft und wirksam" in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt habe.

Das Gesetz bleibe aber mit dieser Maßgabe weiterhin anwendbar. Die Neuregelung müsse bis zum 31. Dezember 2018 geschaffen werden.

Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit noch weitere Verfahren zum Tarifeinheitsgesetz anhängig. Die Entscheidung vom 11.07.2017 betrifft fünf der derzeit anhängigen Verfahren.

BVerfG v. 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15 - http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-057.html

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Dr. Bert Howald
Geschrieben von Dr. Bert Howald Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel · Stuttgart

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