Rechtstipp im Arbeitsrecht
Tadano Demag kündigt 400 Arbeitnehmer
Die Tadano Demag GmbH, vormals Terex Cranes Germany GmbH ist ein deutsches Tochterunternehmen des japanischen Kranherstellers Tadano.
Am 23.12.2020 wurde vor dem Amtsgericht Zweibrücken Insolvenz beantragt und das sogenannte Schutzschirmverfahren eröffnet.
Durch die Corona-Pandemie hat Tadano Demag Verluste in Millionenhöhe eingefahren.
Bei Tadano Demag plant man das Verfahren bis Ende März 2021 im Rahmen einer Sanierung abzuschließen.
Ein Hauptteil der Sanierung stellt der Abbau von Personalkosten und damit die Streichung von Arbeitsplätzen dar.
Tadano Demag beschäftigt ca. 1.600 Arbeitnehmer am Standort Zweibrücken und damit der größte Arbeitgeber der Stadt.
25 % der Arbeitsplätze soll abgebaut werden und damit 400 betriebsbedingte Kündigungen an die Arbeitnehmer ausgesprochen werden – das ist jeder 4. Arbeitsplatz.
Den Arbeitnehmern will man den Wechsel in eine Transfergesellschaft schmackhaft machen – wobei Arbeitnehmern vor diesem Wechsel abzuraten ist.
Arbeitnehmer wechseln nicht automatisch in die angebotene Transfergesellschaft, sondern müssen aktiv zustimmen.
Für die Transfergesellschaft ist eine Verweildauer von 9 Monaten vorgesehen.
Arbeitnehmer erhalten in diesen 9 Monaten Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 80 % des letzten Lohns.
Arbeitnehmer werden in die Transfergesellschaft gelockt und es wird ein Wechsel empfohlen mit dem Argument, dass Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bei Tadano Demag nicht direkt arbeitslos sind – doch dafür bezahlen die Arbeitnehmer einen hohen Preis – nämlich den Kampf um den Arbeitsplatz und eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.
Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass das Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage feststellt, das die Kündigung von Tadano Demag aus formellen Gründen oder materiellen Gründen rechtswidrig ist und Tadano Demag den gekündigten Arbeitnehmer weiterbeschäftigen muss.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung können sich zudem Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer aus §§ 9, 10 KSchG ergeben.
Tadano Demag hebelt die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach § 622 BGB durch das Insolvenzverfahren aus, da § 113 InsO eine Kündigungshöchstfrist von drei Monaten während des Insolvenzverfahrens normiert und geht allen längeren Kündigungsfristen aus § 622 BGB, aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vorgeht.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 10 Jahre bei Tadano Demag beschäftigt sind, ändert sich durch das Insolvenzverfahren nichts, weil hier die kürzeren Kündigungsfristen aus § 622 BGB geltend, die 1, 2 oder 3 Monate betragen – je nach Betriebszugehörigkeit.
Auch die IG Metall hat die betriebsbedingten Kündigungen von 400 Arbeitnehmern bestätigt.
In Zweibrücken befinden sich die Arbeitnehmer derzeit auf Anordnung von Tadano Demag in Kurzarbeit, wobei die Arbeit aber demnächst wieder hochgefahren werden soll.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.