Rechtstipp im Arbeitsrecht
Stellenstreichung bei der Commerzbank
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine als Universalbank tätige deutsche Großbank mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Commerzbank beschäftigt ca. 40.000 Arbeitnehmer in Vollzeit.
Bereits im September 2019 hatte die Commerzbank die Streichung von 4.300 Vollzeit-Arbeitsplätzen entschieden und wollte diesen durch Fluktuation, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge erzielen.
Auch die Schließung von 200 der 1.000 Bankfilialen hat die Commerzbank bereits angekündigt.
Nun werden von 2021 an bis zum Jahr 2024 weitere 2.900 Arbeitnehmer ihren Job verlieren.
Der Betriebsrat der Commerzbank hat die Entscheidung mitgetragen.
Die Commerzbank hat für den Stellabbau 610 Millionen Euro Rückstellungen gebildet.
Aufgrund des Niedrigzinsniveaus und der Digitalisierung ist die Commerzbank in eine Restrukturierungsphase gewechselt.
Aber damit nicht genug – in den ersten Monaten des Jahres 2021 will die Commerzbank weitere Einschnitte bekanntgeben, die derzeit noch ausgehandelt würden.
Gerüchten nach sollen insgesamt über 10.000 Arbeitsplätze gestrichen werden und damit jeder 4. Arbeitnehmer seinen Job verlieren.
Von den bisher 1.000 Bankfilialen könnten am Ende nur 200 übrigbleiben.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.