Rechtstipp im Arbeitsrecht
Stellenabbau bei MAN
Der Lastwagenbauer MAN gehört zur VW-Lkw-Tochter Traton und ist seit langem mäßig profitabel.
MAN will sein Geld künftig wegen Vorgaben der EU mit vernetzten Elektro-Lastwagen verdienen und kräftig in die Elektrifizierung und Digitalisierung investieren.
Die geplanten Stellenstreichungen bei der VW-Tochter fallen nun deutlich stärker aus als erwartet.
Beobachter waren bislang von bis zu 6.000 Jobs ausgegangen.
Die meisten Beschäftigten hat das Unternehmen in Bayern, im Hauptwerk in Allach bei München sind es mehr als 9.000.
Nach Angaben der IG-Metall Nürnberg arbeiten in Nürnberg etwa 3.800 Männer und Frauen bei MAN.
Das Unternehmen habe bereits während der Corona-Krise Leiharbeiter entlassen, erklärte der erste Bevollmächtigte der Gewerkschaft in Nürnberg, Andreas Weidemann.
Dem radikalen Umbau soll nun jeder 42. Arbeitsplatz und damit 9.500 der rund 36.000 Stellen zum Opfer fallen
Auf der Kippe stehen nach Unternehmensangaben die Betriebe in Plauen und Wittlich sowie das Werk im österreichischen Steyr.
Das Unternehmen will nach Angaben des Betriebsrats die eigentlich bis zum Jahr 2030 laufende Standort- und Beschäftigungssicherung schon zum kommenden Mittwoch kündigen.
Wie schnell Kündigungen kommen könnten, treibt die Arbeitnehmer auf die Barrikaden.
Betriebsratschef Saki Stimoniaris sagte auf einer Betriebsversammlung in München, das sei „unterste Schublade“.
Konstruktive Gespräche über den angekündigten Konzernumbau könne es „nur geben, wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen bleiben“, betonte er.
„Wenn der Vorstand sagt, es gäbe keine Tabus, dann liegen für uns als Belegschaft auch alle Optionen auf dem Tisch.“
Die Betriebsrätin Karina Schnur, Generalsekretärin Mitbestimmung bei MAN Truck & Bus SE, sagte, bei einer Kündigung der jetzigen Vereinbarungen könnte MAN Mitarbeitern schon nächstes Jahr kündigen – den ersten schon zum 1. Januar.
Sollte MAN tatsächlich Arbeitsplätze abbauen müssen, müssten alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Konzern geprüft werden.
Die Konzernführung möchte zunächst die Einzelheiten im Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern klären.
Auch ob es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird, ist offen.
Die Gewerkschaft IG Metall Nürnberg hat angekündigt, bei einem Abbau von Stellen bei MAN Widerstand leisten zu wollen.
Sowohl bei der IG Metall als auch beim MAN-Betriebsrat sei man entsetzt über die Entscheidung des Vorstandes, so viele Stellen abbauen zu wollen.
Der Nürnberger MAN-Betriebsratsvorsitzende Markus Wansch erklärte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder für das Missmanagement des Vorstands noch für die Corona-Pandemie könnten. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass es zum Jobkahlschlag am Standort Nürnberg kommt“, so Wansch.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt MAN-Arbeitnehmer bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.