Rechtstipp im Arbeitsrecht
Stellenabbau bei Grammer
Die Grammer AG aus Ursensollen bei Amberg reagiert auf die Krise in der Automobilindustrie und kündigt eine Restrukturierung samt Stellenabbau an den von Standorten in Europa und Nordamerika an – der Schwerpunkt liegt in Deutschland.
Die Grammer AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen für die Pkw-Innenausstattung sowie von Fahrer- und Passagiersitzen für Offroad-Fahrzeuge, Lkw, Busse und Bahnen.
Die Kritik der Arbeitnehmervertretung an der Maßnahme fällt aber moderat aus.
Betriebsratsvorsitzender Martin Heiß teilte mit, dass deutschlandweit gut 300 Stellen wegfallen sollen, ein gutes Drittel davon rund um Amberg.
Das Unternehmen legt hierfür ein Freiwilligenprogramm auf, dafür seien ausreichend Mittel bereitgestellt.
Die Arbeitnehmervertreter hoffen daher, dass der Abbau ohne betriebsbedingte Kündigungen erreicht wird.
Die Gespräche mit dem Vorstand seien konstruktiv verlaufen, Ziel sei gewesen, Kündigungen zu vermeiden.
Durch die Restrukturierung sieht der Betriebsrat das Unternehmen gut für die Zukunft gerüstet.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Arbeitnehmer bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.