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Arbeitsrecht

Sommerreifen mit Schneeketten! Haftung??

Dieser Beitrag ist von 2010. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Der Winter steht wieder vor der Tür. Viele Autofahrer aber vergessen frühzeitig ihre Sommerreifen gegen Winterreifen zu tauschen.

Der erste Schnee fällt vom Himmel und so kommt mancher Autofahrer auf die Idee, er könnte Schneeketten auf den Sommerreifen anlegen, um so einer Haftung bei einem möglichen Unfall aus dem Wege zu gehen.

Frage: Ist das richtig? Antwort: Nein!

Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt Winterreifen nicht zwingend vor.

Aber unter Umständen kann bei der Fahrt auf Sommerreifen in einem Schneegebiet der Versicherungsschutz entfallen, wenn man trotz Schneeketten ins Rutschen kommt, da es sich in einem solchen Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt.

So entschieden durch

OLG Frankfurt/Main, Az: 3 U 186/02

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Christian Fuhrmann
Geschrieben von Christian Fuhrmann Rechtsanwalt · BLF RECHTSANWÄLTE · Stuttgart

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