Rechtstipp im Arbeitsrecht
Siemens Energy streicht weltweit 7.800 Arbeitsplätze
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München.
Ihr Portfolio umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien.
Siemens Energy entstand durch Abspaltung von der Siemens AG.
Die Siemens AG hält nur noch gut 35 % der Anteile.
Siemens Energy will weltweit 7.800 Arbeitsplätze in der Sparte „Gas and Power“ weltweit, 3000 davon in Deutschland abbauen.
Betroffen sind Arbeitnehmer aus dem Vertrieb, aus der Verwaltung und auch aus dem Management.
Standortschließungen sollen vermieden werden und betriebsbedingte Kündigungen ebenso möglichst vermieden werden.
Siemens Energy hoff darauf im Rahmen eines Freiwilligenprogramms Arbeitnehmer zu finden, die das Unternehmen verlassen.
Der Arbeitsplatzabbau soll vor allem durch Altersteilzeit und Umqualifizierungen gelingen.
Der Arbeitgeber will so mindestens 300 Millionen Euro im Jahr einsparen – vor allem an Personalkosten.
Die IG Metall hofft darauf, dass die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer und einer nachhaltigen Zukunftsperspektive ohne Kündigungen gestaltet werden.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.