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    Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
    Kategorie:
    Arbeitsrecht
    Veröffentlicht:

    Siemens Energy baut Arbeitsplätze ab

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

    Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München.

    Ihr Portfolio umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien.

    Siemens Energy entstand durch Abspaltung von der Siemens AG.

    Siemens Energy hat in einer virtuellen Betriebsversammlung mitgeteilt, dass im Rahmen einer Restrukturierung als erste Maßnahme 700 Arbeitsplätze wegfallen sollen.

    Dem Betriebsrat ist der Stellenabbau viel zu hoch; derzeit verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber noch.

    Aber damit nicht genug bis zum Jahr 2025 will Siemens Energy weltweit 7.800 Arbeitsplätze streichen, davon allein in Deutschland 3.000 in der Verwaltung, im Vertrieb und im Management.

    Nachvollziehen will den Schritt so richtig niemand, denn Siemens Energy befindet sich auch in der Pandemie in der Gewinnzone.

    Der Vorstand begründet den Stellenabbau mit einem veränderten Energiemarkt und durch den Wegfall von Arbeitsplätzen soll die Wettbewerbsfähigkeit bestehen bleiben.

    Als Arbeitgeber beabsichtigt Siemens Energy einen sozialverträglichen Abbau.

    Es handelt sich auch nicht um den ersten Stellenabbau – schon im Jahr 2017 und 2019 wurden deutlich Arbeitsplätze abgebaut.

    Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

    Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

    Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

    Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

    Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

    Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

    Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

    Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

    Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

    Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321



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