Rechtstipp im Arbeitsrecht
Shop-Schließung bei der Deutschen Telekom – Abfindung sichern
Der Telefondienstleister Deutsche Telekom will jeden 5. Shop in Deutschland schließen.
Insgesamt sollen 99 der 504 Telekom-Shops geschlossen werden.
Das bedeutet für ca. 800 Mitarbeiter bundesweit den Jobverlust.
Die Telekom beabsichtigt auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten sollen und stattdessen die Stellen über Abfindungen, Altersteilzeit oder Wechsel auf andere Jobs im Konzern einzusparen.
Die Telekom wird die Mitarbeitern Aufhebungsverträge anbieten oder aber die Mitarbeiter an andere Standorte versetzen und dazu sogenannte Änderungskündigungen aussprechen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Telekom-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.